Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Florist-Fachgeschäfts erfolgen
ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
Werden schriftliche Angebote vom Florist-Fachgeschäft abgegeben,
so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit
angenommen werden. Abweichungen des Vertrages vom Angebot,
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise
(1) Die Preise des Florist-Fachgeschäfts verstehen sich gegenüber Verbrauchern
einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen,
die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen,
sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen,
Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen
von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.
(2) Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als vier
Monate, bleibt eine Preisanpassung durch das Florist-Fachgeschäft
entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen)
vorbehalten, wenn genau bestimmte Blumen oder
Pflanzen Gegenstand des Vertrages sind. Das Florist-Fachgeschäft kann
einen höheren als den ursprünglich vereinbarten Preis nur dann fordern,
wenn es den Kunden spätestens 10 Tage vor Lieferung über die
Preisanpassung informiert.
(3) Erhöht sich der Preis im Fall des Abs. 2 gegenüber dem Zeitpunkt
der Bestellung um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, binnen drei
Tagen nach Empfang der Information über die Preiserhöhung vom
Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Fälligkeit
Die Lieferungen des Florist-Fachgeschäfts sind bei Übergabe der Ware
bar zu vergüten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Schecks
werden nur erfüllungshalber angenommen.
§ 5 Stornierung von Aufträgen
(1) Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat das
Florist-Fachgeschäft gegenüber dem Kunden Anspruch auf folgende
pauschale Vergütung, sofern die Stornierung nicht durch das Florist-
Fachgeschäft zu vertreten ist:
Kündigung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin:
10% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin:
25% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin:
50% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin:
75% des vereinbarten Entgelts,
danach: 100% des vereinbarten Entgelts.
Der Anspruch des Florist-Fachgeschäfts auf Ersatz eines weitergehenden
Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(3) Der Anspruch auf die pauschale Vergütung nach Abs. 2 besteht
nicht, soweit der Kunde nachweist, dass dem Florist-Fachgeschäft
durch die Stornierung des Auftrages kein Schaden oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden als die pauschale Vergütung entstanden ist.
(4) Die Abs. 2 und 3 gelten auch für den Fall der Kündigung aus wichtigem
Grund durch das Florist-Fachgeschäft.
§ 6 Lieferung und Gefahrtragung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Florist-Fachgeschäfts. Im Falle
einer abweichenden Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung geht mit
der Übergabe bzw. der Versendung auf den Kunden über und zwar
auch dann, wenn der Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen
oder sonstigen Beauftragten vornimmt. Eine Transportversicherung
wird seitens des Verkäufers nur auf Vereinbarung mit dem Kunden
abgeschlossen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn das Florist-Fachgeschäft aufgrund des Vertrages
zur Erfüllung weiterer Leistungen am Bestimmungsort verpflichtet
ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Ware am
vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme
der Ware anderweitig Sorge zu tragen.
(3) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug
ist.
(4) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht
vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist
nicht verlangt werden.
(5) 7 Tage nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde
den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen
Frist zu liefern. Wird auch dieser Termin überschritten, ist der Kunde
berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei erfolglosem
Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(6) Das Florist-Fachgeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher
Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 7 Miete und Leihe
(1) Waren, die nicht vom Kunden gekauft werden und daher beim
Kunden verbleiben, werden dem Kunden insbesondere für Veranstaltungen
entweder zur Miete oder leihweise vorübergehend überlassen
und bleiben im Eigentum des Florist-Fachgeschäfts. Diese Gegenstände
sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und dem Florist-Fachgeschäft
nach Ende der Veranstaltung umgehend zurückzugeben.
(2) Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend überlassener
Gegenstände ist der Kunde zum vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungs-
oder Wiederherstellungskosten verpflichtet.
§ 8 Gewährleistung
(1) Blumen sind Naturprodukte. Hat der Kunde Waren vorausbestellt,
so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe
daher gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen,
soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine
spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und
Pflanzen getroffen wurde. Produktbeschreibungen sind nicht als Zusicherung
einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantie zu verstehen.
(2) Die Auswahl der gelieferten Waren erfolgt ausschließlich durch das
Florist-Fachgeschäft, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung
über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen
wurde.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach
Lieferung zu prüfen und Mängel umgehend, spätestens aber binnen
24 Stunden nach Lieferung, mitzuteilen, um eine Nacherfüllung zu
ermöglichen. Der Mitteilung ist nach Möglichkeit ein Nachweis, insbesondere
durch Fotos, anzufügen.
(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel an der gelieferten
Ware auf deren natürliche Beschaffenheit, auf natürliche Abnutzung
oder auf unsachgemäße Behandlung, z.B. durch Trockenheit
oder starke Erwärmung, zurückzuführen sind.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner
Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen.
Das Florist-Fachgeschäft kann die vom Käufer gewählte Art
der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem
Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Florist-
Fachgeschäftes, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
(6) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung
ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlung
mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern
eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Florist-Fachgeschäftes wird auf die Fälle des
Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung
ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten.
(2) Von dem Florist-Fachgeschäft gelieferte Keramiken können aufgrund
ihrer natürlichen Porosität Wasser aufnehmen; sie sind nicht
wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Das Florist-
Fachgeschäft haftet für Schäden, die durch aus Keramiken austretendes
Wasser entstehen, nur nach Maßgabe des Abs. 1.
(3) Von dem Florist-Fachgeschäft gelieferter Auto-/Fahrzeugschmuck
wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden am Fahrzeug befestigt.
Das Florist-Fachgeschäft haftet für Schäden am Fahrzeug nur
nach Maßgabe des Abs. 1.
(4) Das Florist-Fachgeschäft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch
den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum
des Inhabers des Florist-Fachgeschäftes.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, ist der Sitz des Florist-Fachgeschäfts Erfüllungsort
für alle vertraglichen Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Vertrag.
§ 12 Geltungserhaltung
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden,
berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der
unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.
§ 13 Streitbeilegung
Das Florist-Fachgeschäft nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Eine
gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
© Fachverband Deutscher Floristen, Stand 07/2018.